Informationen für deutsche Staatsangehörige

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Passangelegenheiten

Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.

Merkblatt Urkundenbeschaffung

Beschaffung rumänischer Urkunden mit Apostille - Merkblatt der Botschaft Bukarest

Sicherheitshinweise

Über die Sicherheitslage in Rumänien informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.

Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern in unserem Amtsbezirk

Allgemeine Informationen und Liste

Kooperationsärzte des Konsulats Temeswar

Allgemeine Informationen und Liste

Erstattung in Deutschland gezahlter Rentenversicherungsbeiträge

Änderungen zum Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Abkommens über Soziale Sicherheit und zum EU-Beitritt Rumäniens zum 01.01.2007

Straßenverkehrsrecht

Zum 20.09.2006 tritt das neue Verkehrsgesetz Nr. 49 vom 08.03. 2006 in Kraft. Dieses sehr umfangreiche Gesetz bringt wesentliche Neuerungen mit sich. Die wichtigsten sollen in den folgenden Texten kurz dargestellt werden.

Servicespektrum Konsularhilfe

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Informationen des Auswärtigen Amts

Obligatorische Aufenthaltsanzeige für Ausländer

Die Temescher Ausländerbehörde weist Ausländer die legal in Rumänien einreisen darauf hin, dass sie gemäß Artikel 2 des Regierungsbeschlusses OU 102/2005  verpflichtet sind, sich innerhalb von drei Tagen nach Einreise bei der zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Bei Nichteinhaltung drohen Strafgelder bis 500 Lei. EU-Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen müssen sich bei der nächstliegenden Polizeidienststelle, Grenzpolizei oder der Rumänischen Einwanderungsbehörde innerhalb von 15 Tagen anmelden.

Bürgerservice

Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören. Um Ihnen das Auffinden der gesuchten Informationen zu erleichtern, haben wir für Sie einen Katalog mit den Antworten auf die häufigsten Bürgeranfragen (FAQ) zusammengestellt.

Tel : +49-(0)30-5000-2000
Fax : +49/(0)30-51000

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.